Radioaktivität

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Verhinderung von radioaktiven Kontaminationen in Stahlprodukten

Die höchst zulässigen Aktivitätskonzentrationen von Radionukliden in diversen Materialien werden durch das österreichische Strahlenschutzgesetz und die dazu gehörigen Verordnungen geregelt. Auf internationaler Ebene gibt der IAEA Safety Guide RS G 1.7 radiologische Kriterien für langlebige Radionuklide in Handelswaren und Gütern vor und nennt auch Grenzwerte für alle relevanten Radionuklide.

Wir halten diese gesetzlich festgelegten Grenzwerte für unsere Produkte ein, wozu wir in unseren Einkaufbedingungen unsere Lieferanten verpflichtet haben, nur Rohstoffe und Vormaterialien "Frei von Radioaktivität" zu liefern.

Lückenlose Eingangskontrollen von Schrott und Legierungsmaterialien werden mit Hilfe von Portalmonitoren für LKW und Bahn durchgeführt.

Alle bei Böhler Edelstahl erschmolzenen Materialien werden einer Gammaaktivitätsmessung unterzogen. Würde sich bei dieser lückenlosen Prüfung tatsächlich einmal ein von uns hergestelltes Produkt als radioaktiv herausstellen, ist durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass es nicht an den Kunden ausgeliefert wird.

Die uns zur Verfügung stehende Messtechnik ermöglicht für das Radionuklid Co-60 den sicheren Nachweis von einer Aktivitätskonzentration weit unter dem gesetzlich festgelegten Grenzwert von 0,1 Bq/g entsprechend der österreichischen Strahlenschutzverordnung bzw. des IAEA-Dokuments Safety Guide RS G 1.7.


Radioaktivitäts-Portalmonitor - Böhler Werkseinfahrt


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